2G am Skilift Hofeck
07. März 2022
Am Skilift Hofeck gelten die Regeln und Vorschriften der aktuell gültigen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese kannst du unter folgendem Link einsehen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
2G am Skilift Hofeck
Der Publikumsverkehr am Skilift ist unter Beachtung der 2G - Regelung zulässig. Demnach müssen Erwachsene, die auf die Piste wollen, geimpft oder genesen sein.
Somit können die Gäste den Wintersporttag am Hofecklift sicher genießen.
Weitere Informationen zur Corona-Impfung sind hier zu finden.